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Reifenservice

  • Reifencheck
  • Reifenmontage
  • Auswuchten
  • Achs-Spurvermessung
  • Reifeneinlagerung in unserer Reifenunterkunft
  • Altreifenentsorgung * Entsorgungsgarantie
    * Entsorgungsgarantie - Wir lassen garantiert alle Altreifen, Batterien, Öle und sonstige Sonderäbfälle durch zertifizierte Fachfirmen umweltgerecht entsorgen.
  • Reifenersatz - Markenreifen zum günstigen Preis

Einlagerung

Legen Sie die Reifen nicht achtlos in eine Ecke, sie leben davon nicht länger!

Reifen mit Felgen sollten keinesfalls aufrecht auf dem Boden stehen, sondern am besten hängend oder liegend (ideal auf einer Holzpalette) aufbewahrt werden.

Reifen ohne Felgen sollten dagegen senkrecht aufgestellt und alle vier Wochen etwas gedreht werden, um Druckstellen zu vermeiden. Aufhängen oder Stapeln sollte hier vermieden werden.

Sparen Sie sich diesen Aufwand und den Platz bei Ihnen zu Hause und nutzen Sie unseren fachmännischen Einlagerungsservice!

Winterreifen: Sicher von Oktober bis Ostern


Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht

Neues Gesetz zur Winterreifenpflicht trat in Kraft (04.12.2010)

Die neuen Vorschriften der Straöenverkehrs-Ordnung sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Für Auto und LKW Fahrer gilt künftig:

  • Die Winterreifenpflicht gilt bei winterlichen Wetterverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
  • Es gibt KEINEN festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht
  • Fahren ohne Winterreifen ist verboten. Parken ohne Winterreifen bleibt erlaubt
  • Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen sowie Ganzjahresreifen.

Aber ACHTUNG zu Ihrer Sicherheit weisen wir Sie darauf hin, dass nicht alle M+S und Ganzjahresreifen für winterliche Wetterverhältnisse angemessen sind.

Lassen Sie sich von uns beraten!

  • Schwere Nutzfahrzeuge müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen
  • Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen

Ein Verstoö wird mit Buögeldern von 40€ für Fahren ohne Winterreifen und 80€ für Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund falscher Bereifung bestraft. Die Busgelder wurden somit verdoppelt.