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  • Partikelemission bei Diesel-Pkw sinkt dauerhaft um mindestens 30 Prozent
  • Partikelgrenzwert der n
  • Es ist sichergestellt, dass Sie nicht von den Fahrverboten in den Umweltzonen betroffen sind.



tzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich.

Diese PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen:



Durchfahrt mit Plaketten erlaubt:

  • - Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser)
  • gelbe Plakette - Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
  • rote Plakette - Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)

keine Plakette.

So umgehen Sie die Fahrverbote:

  • Dieselfahrzeug: Lassen Sie einen
  • Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1: Der Einbau eines Kaltlaufregelsystems schafft Abhilfe. Denn mit diesem wird die Schadstoffklasse verbessert von Euro 1 auf Euro II oder D3. Das Fahrzeug darf so wieder in den Umweltzonen genutzt werden. Zudem reduziert sich die Kfz-Steuer durch die bessere Schadstoffklasse. Nach dem Einbau eines solchen Systems sind eine Abgasuntersuchung und eine Eintragung in die Kfz-Papiere notwendig.