
- Partikelemission bei Diesel-Pkw sinkt dauerhaft um mindestens 30 Prozent
- Partikelgrenzwert der n
- Es ist sichergestellt, dass Sie nicht von den Fahrverboten in den Umweltzonen betroffen sind.
tzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich.
Diese PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen:

Durchfahrt mit Plaketten erlaubt:
- - Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser)
- gelbe Plakette - Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
- rote Plakette - Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)
keine Plakette.
So umgehen Sie die Fahrverbote:
- Dieselfahrzeug: Lassen Sie einen
- Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1: Der Einbau eines Kaltlaufregelsystems schafft Abhilfe. Denn mit diesem wird die Schadstoffklasse verbessert von Euro 1 auf Euro II oder D3. Das Fahrzeug darf so wieder in den Umweltzonen genutzt werden. Zudem reduziert sich die Kfz-Steuer durch die bessere Schadstoffklasse. Nach dem Einbau eines solchen Systems sind eine Abgasuntersuchung und eine Eintragung in die Kfz-Papiere notwendig.

