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Kfz-Mechanik - Nachrüstung Diesel-Partikelfilter

Nachrüsten lohnt sich!

Vorteile bei Nachrüstung eines Rußpartikelfilters:

  • Partikelemission bei Diesel-Pkw sinkt dauerhaft um mindestens 30 Prozent
  • Partikelgrenzwert der nächst höheren Schadstoffklasse wird erreicht
  • Sie sparen den Aufschlag bei der Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum
  • Es ist sichergestellt, dass Sie nicht von den Fahrverboten in den Umweltzonen betroffen sind.
  • Nicht zu vergessen sind die weitaus besseren Wiederverkaufschancen von Fahrzeugen mit eingebautem Dieselrußfilter.

Nachrüsten leicht gemacht

Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug mit einem Dieselpartikelrußfilter nachrüsten lassen. Unsere Fachleute füllen Ihnen nach Einbau die Abnahmebescheinigung aus und händigen Ihnen die ABE aus. Mit diesen Unterlagen können Sie die Partikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich.

Diese PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen:

  • PM Stufe 1: ist für Euro 1 und Euro 2 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von Euro 3 einhalten.
  • PM Stufe 2: ist für Euro 3 Pkw. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von Euro 4 einhalten.
  • PM Stufe 3: ist für Euro 4 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den halbierten Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm einhalten.

Fahrverbote in Umweltzonen auch für Benziner

Am 01. März 2007 ist die neue "Kennzeichnungsverordnung für emissionsarme Fahrzeuge" in Kraft getreten. Pkw und Lkw, die nicht mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, können dann mit Fahrverboten in ausgewiesenen Umweltzonen belegt werden. Betroffen sind nicht nur Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter, sondern auch viele Autos mit Ottomotor.

Durchfahrt mit Plaketten erlaubt:

Je nach Schadstoffklasse werden die Fahrzeuge mit drei farblich unterschiedlichen Plaketten gekennzeichnet, an denen sich ablesen lässt, ob sie die Straßen einer ausgewiesenen Umweltzone befahren dürfen oder nicht. Ohne Plakette ist eine Durchfahrt grundsätzlich verboten und wird mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.

  • grüne Plakette - Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser)
  • gelbe Plakette - Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
  • rote Plakette - Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)

In die Schadstoffgruppe 1 fallen alle Fahrzeuge ohne geregelten Kat und alte Dieselfahrzeuge. Diese Fahrzeuge mit den höchsten Emissionswerten erhalten keine Plakette.

So umgehen Sie die Fahrverbote:

  • Dieselfahrzeug: Lassen Sie einen Rußpartikelfilter nachrüsten
  • Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1: Der Einbau eines Kaltlaufregelsystems schafft Abhilfe. Denn mit diesem wird die Schadstoffklasse verbessert von Euro 1 auf Euro II oder D3. Das Fahrzeug darf so wieder in den Umweltzonen genutzt werden. Zudem reduziert sich die Kfz-Steuer durch die bessere Schadstoffklasse. Nach dem Einbau eines solchen Systems sind eine Abgasuntersuchung und eine Eintragung in die Kfz-Papiere notwendig.